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Sozialpädagogische Familienhilfe §31 SGB VIII

Durch die intensive Beratung und Begleitung der Familie werden Lösungen von Alltagsproblemen und Konfliktbewältigung ausprobiert und eingeübt. Mit der sozialpädagogischen Familienhilfe sollen Eltern beziehungsweise Alleinerziehende mit ganz praktischen Hilfen bei der Kindererziehung und in der Versorgung des Haushalts unterstützt werden. Voraussetzung für die Gewährung einer sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) ist ein Antrag der Eltern an das zuständige Jugendamt.

Ziele

Leistungsangebot

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an

Nora Franck

Leitung AHzE

Tel.: 02161 566 26 90
E-Mail: franck@hochdrei.de

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