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Erziehungsbeistand­schaft §30 SGB VIII

Wenn Kinder und Jugendliche große Probleme im Alltag, in der Schule und zu Hause haben, kann ein Erziehungsbeistand eingeschaltet werden. Diese pädagogische Fachkraft arbeitet mit den Kindern und Jugendlichen, nachdem dafür gemeinsam mit den Eltern und dem Jugendamt genaue Ziele, Inhalte und die Dauer der Hilfe festgelegt wurden.

Ziele

Leistungsangebot

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an

Nora Franck

Leitung AHzE

Tel.: 02161 566 26 90
E-Mail: franck@hochdrei.de

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