fbpx

Pädagogische Betreuung und Freizeitangebote im Rahmen des Blockunterrichts

Sowohl nach Schulschluss bis Schulbeginn als auch an den Wochenenden werden die Berufsschülerinnen und -schüler der Textilaakdemie NRW von pädagogischen Fachkräften betreut – auch nachts vor Ort im Bereitschaftsdienst. Je nach Bedarf werden Gruppenarbeiten angeboten, um den Unterrichtsstoff der Berufsschule nachzuarbeiten. Außerdem ist am Berufskolleg eine sozialpädagogische Betreuung vorgesehen.

Zum Wilhelm Kliewer Haus gehört ein 13.000 Quadratmeter großes Außengelände mit Bolzplatz, Kletterturm sowie Hochseilgarten. Freizeitangebote werden durch hoch3, die auf erlebnispädagogische Programme und Teamtrainings spezialisiert sind, organisiert und ausgeführt. Sie richten sich sowohl an minderjährige als auch volljährige Auszubildende.

Seit dem Schuljahr 2018/2019 bietet die Textilakademie NRW in Mönchengladbach ein duales Ausbildungsystem an. Die Schülerinnen und Schüler kommen aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands und werden während ihrer Blockphasen in Mönchengladbach untergebracht.

Für minderjährige Schülerinnen und Schüler ist eine Unterbringung im Bereich der Betriebserlaubnis in Einzel- und Doppelzimmern möglich. Für volljährige Schülerinnen und Schüler erfolgt die Unterbringung wahlweise in Einzelzimmern, Doppelzimmern oder Mehrbettzimmern (4-Bettzimmer). hoch3 gUG übernimmt im Auftrag der Textilakademie für die minderjährigen Schülerinnen und Schüler während ihres Aufenthalts in Mönchengladbach die Aufsichtspflicht. Aber natürlich sind wir auch Ansprechpartner für alle anderen Schülerinnen und Schüler die bei uns untergebracht sind. Bei Fragen, Problemen und Herausforderungen unterstützen die pädagogischen Fachkräfte sowohl die minderjährigen Schülerinnen und Schüler, als auch alle anderen Schülerinnen und Schüler, die nicht im Bereich der Betriebserlaubnis untergebracht sind.

Der Unterricht findet in sechs bis sieben Blockwochen pro Jahr statt, die eine Dauer von jeweils zwei Wochen haben. Die pädagogischen Fachkräfte von hoch3 sind rund um die Uhr Ansprechpartner für die minderjährigen Schülerinnen und Schüler. In der Zeit von 17 bis 24 Uhr ist eine pädagogische Fachkraft im aktiven Dienst. In dieser Zeit werden zum einen unterschiedliche Aktivitäten angeboten, an denen die Schülerinnen und Schüler teilnehmen können. Dazu gehören – je nach Jahreszeit – Klettern Bogenschießen, Schwimmen, etc. Zum anderen besteht auch die Möglichkeit zum Einkaufsbummel in der Stadt, die gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. In dieser Zeit können und sollen auch die Hausaufgaben erledigt werden. Dazu bieten wir einen kostenlosen WLAN-Zugang an und auf den Zimmern gibt es einen Arbeitsbereich.

In der Zeit von Mitternacht bis 5.30 Uhr ist die pädagogische Fachkraft in der Schlafbereitschaft vor Ort untergebracht auf dem gleichen Flur wie die minderjährigen Schülerinnen und Schüler. In der Zeit von 5.30 bis 7.30 Uhr ist die pädagogische Fachkraft im aktiven Dienst. Tagsüber ist immer eine pädagogische Fachkraft in Bereitschaft und erreichbar.

Zu den Aufgaben der „Tagesbereitschaft" gehören unter anderem

Sollten minderjährige Schüler*innen am Wochenende in Mönchengladbach bleiben, wird tagsüber ein Freizeitangebot organisiert. Auch am Wochenende erfüllen wir das Fachkräftegebot und nur pädagogische Fachkräfte sind für die Angebote zuständig. Das gilt auch für ggf. freie Mitarbeiter*innen von hoch3 gUG, die am Wochenende das Freizeitangebot gestalten. Obligatorisch für alle Schülerinnen und Schüler im Bereich der Betriebserlaubnis ist die Teilnahme am Frühstück und am Abendessen.

Zudem findet montags (also zwei Mal pro Blockwoche) nach dem Abendessen ein Treffen statt, in dem alle Aktivitäten und andere Themen der kommenden Wochen besprochen werden. Auch dieses Treffen ist für alle Schülerinnen und Schüler, die im Bereich der Betriebserlaubnis untergebracht werden, obligatorisch. Die Ausgangszeiten richten sich nach den Regelungen im Jugendschutzgesetz.

Personal für die Betreuung

Das Team, das für die Betreuung der Schülerlnnen und Schüler zuständig ist, besteht aus vier pädagogischen Fachkräften, die mit einer halben Stelle fest bei hoch3 gUG angestellt sind. Das Team setzt sich aus Männern und Frauen zusammen.

Alle Mitarbeiterinnen verfügen über

Alle Mitarbeiter*innen nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil. Sie werden dazu angehalten mindestens eine Fort- oder Weiterbildung im Jahr zu besuchen. Um die Betreuungsqualität sicherzustellen, finden regelmäßig Teamsitzungen statt, in denen die Arbeit im Sinne einer kollegialen Beratung reflektiert wird. Die daraus resultierenden Erkenntnisse werden dann zeitnah umgesetzt. Zur Dokumentation werden Protokolle der Teamsitzung erstellt aus denen auch die umzusetzenden Maßnahmen dargestellt werden.

Partizipation

Zu Beginn einer jeden neuen Blockphase wird gemeinsam mit den minderjährigen Schülerinnen und Schülern am Montag Abend besprochen, welche Aktivitäten sich die Gruppe und/oder einzelne TeilnehmerInnen wünschen. Gemeinsam wird so ein Aktivitätenplan für die jeweilige Blockwoche erstellt. Grundsätzlich besteht jeden Tag die Möglichkeit, beim gemeinsamen Abendessen Fragen, Wünsche, Ideen und Herausforderungen mit der pädagogischen Fachkraft zu besprechen. Grundsätzlich stehen bei Fragen und Anregungen sowohl die pädagogische Fachkraft, als auch die pädagogische Leitung immer als Ansprechpartner*in zur Verfügung.

Um die Möglichkeit der Mitgestaltung für die Schülerinnen und Schüler weiter zu entwicklen, werden gemeinsam mit der Zielgruppe weitere Möglichkeiten gesucht und Strukturen geschaffen, die dies ermöglichen. Damit soll sichergestellt werden, dass sowohl der Bereich der Partizipation als auch der des Qualitätsmanagements als laufender Prozess verstanden wird. Sollte es im Konfliktfall nicht möglich sein eine Lösung zu finden, steht als Beschwerdestelle Markus Offermann vom SKM Rheydt zu Verfügung.

Markus Offermann, Dipl.-Sozialwissemchaftler
Telefon 02166/1 30 97 46
E-Mail: m.offermann@skm-ry.de

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Grundsätzlich gilt, dass wenn die pädagogische Fachkraft vor Ort einen Anhaltspunkt für eine Kindeswohlgefährdung erhält, umgehend die pädagogische Leitung darüber informiert wird. Bei Gefahr im Verzug werden umgehend die Polizei und das Jugendamt hinzugezogen! Die unmittelbare gesetzliche Verpflichtung nach § 8a SGB VIII, den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung zu erfüllen, richtet sich an den öffentlichen Träger der Jugendhilfe.

Grundsätzlich werden wir sowohl das örtliche Jugendamt (Mönchengladbach) als auch das Jugendamt am Wohnort des betroffenen Teilnehmers beziehungsweise der betroffenen Teilnehmerin über eine mögliche Kindeswohlgefährdung informieren, wenn sich der Verdacht einer solchen verhärtet. Ist keine Gefahr im Verzug, entscheidet die pädagogische Leitung in Absprache mit dem Jugendamt beziehungsweise mit den Jugendämtern, welche Schritte notwendig sind, die Kindeswohlgefährdung abzuwenden.

Diese Maßnahmen werden ergriffen, wenn eine mögliche Kindeswohlgefährdung im häuslichen Umfeld oder am Wohnort des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin vorliegt – also außerhalb der Betreuung bzw. Zuständigkeit der Textilakademie. Das Landesjugendamt ziehen wir zusätzlich hinzu, wenn in unserer Zuständigkeit eine vermutete oder offensichtliche Kindeswohlgefährdung vorliegt. Wenn das Kindeswohl also während der Blockzeiten gefährdet ist.

Auch hier gilt: Bei Gefahr im Verzug werden umgehend die Polizei und das Jugendamt hinzugezogen! Ist keine Gefahr im Verzug, entscheidet die pädagogische Leitung in Absprache mit dem Jugendamt bzw. mit den Jugendämtern, welche Schritte notwendig sind, um die Kindeswohlgefährdung abzuwenden.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an

Nora Franck

Leitung AHzE

Tel.: 02161/5 66 26 90
E-Mail: franck@hochdrei.de

Scroll to Top