Erziehungsbeistand­schaft §30 SGB VIII
Wenn Kinder und Jugendliche große Probleme im Alltag, in der Schule und zu Hause haben, kann ein Erziehungsbeistand eingeschaltet werden. Diese pädagogische Fachkraft arbeitet mit den Kindern und Jugendlichen, nachdem dafür gemeinsam mit den Eltern und dem Jugendamt genaue Ziele, Inhalte und die Dauer der Hilfe festgelegt wurden.
Ziele
- Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung des jungen Menschen, Förderung seiner emotionalen und sozialen Kompetenzen
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Vernetzung des jungen Menschen und seiner Familie im sozialen Umfeld unter Nutzung vorhandener Ressourcen
Leistungsangebot
- In der Erziehungsbeistandschaft liegt der Schwerpunkt auf der individuellen Arbeit mit dem jeweiligen Kind oder Jugendlichen. Dabei werden die Eltern beziehungsweise die Familie eng in die Arbeit einbezogen.
- Individual- und Gruppenpädagogik nach ganzheitlichen Prinzipien mit Ressourcen- und Lebensweltorientierung
- Sozialpädagogische und sozialarbeiterische Beratung und Hilfestellung zur Stärkung der Persönlichkeit sowie zur Bewältigung von Alltagsanforderungen und Krisen
- Erschließung der individuellen, familiären, sozialen und sozialräumlichen Ressourcen
- Hilfe findet in Form von Einzel-, Familien- und Gruppenarbeit (zum Beispiel sozialpädagogisches Lerntraining) statt.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an
Nora Franck
Leitung AHzE
Tel.: 02161 566 26 90
E-Mail: franck@hochdrei.de