Sozialpädagogische Familienhilfe §31 SGB VIII
Durch die intensive Beratung und Begleitung der Familie werden Lösungen von Alltagsproblemen und Konfliktbewältigung ausprobiert und eingeübt. Mit der sozialpädagogischen Familienhilfe sollen Eltern beziehungsweise Alleinerziehende mit ganz praktischen Hilfen bei der Kindererziehung und in der Versorgung des Haushalts unterstützt werden. Voraussetzung für die Gewährung einer sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) ist ein Antrag der Eltern an das zuständige Jugendamt.
Ziele
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz und Verantwortung
- Erschließung und Nutzung der individuellen, familiären, sozialen und sozialräumlichen Ressourcen und Vernetzung der Familie im sozialen Umfeld
- Beziehungsklärung innerhalb der Familie
- Klärung des weiteren Hilfebedarfs
Leistungsangebot
- Individual- und Gruppenpädagogik nach ganzheitlichen Prinzipien mit Ressourcen- und Lebensweltorientierung
- Enge Einbeziehung der Eltern in die Arbeit; Aktivierung der Eltern zur Entwicklung von Erziehungskompetenz und Verantwortungsübernahme
- Sozialpädagogische und sozialarbeiterische Beratung und Hilfestellung auf der Grundlage der Hilfeplanung und in enger Kooperation mit dem Jugendamt
- Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsanforderungen und Krisen
- Hilfe findet in Form von Einzel-, Familien und Gruppenarbeit (zum Beispiel sozialpädagogisches Lerntraining) statt.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an
Nora Franck
Leitung AHzE
Tel.: 02161 566 26 90
E-Mail: franck@hochdrei.de