Kita-Assistenz
Wenn Kinder eine Beeinträchtigung oder Entwicklungsverzögerung haben bzw. davon bedroht sind, gestaltet sich die Kita-Suche oftmals schwierig. Viele Kitas befürchten, dass sie einem Kind mit Behinderung bzw. besonderem Hilfebedarf ohne weitere Unterstützung nicht gerecht werden. Jedes Kind hat das Recht, unabhängig von einer möglichen Beeinträchtigung, jeden Kindergarten zu besuchen, sofern ein freier Platz in der Kita besteht.
hoch3 stellt bei Bedarf und Bewilligung eine Assistenzkraft zur Verfügung. Diese Form von Assistenz bedeutet in der Kita eine persönliche Begleitung für das Kind im Alltag. Ziel der Assistenz ist es, die sog. behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen und eine umfassende Teilhabe zu ermöglichen.
Hier kann eine Assistenzkraft zum Beispiel:
- Orientierungshilfen auf dem Kita-Gelände geben, um Spielpartner wiederzufinden
- Unterstützung beim Regelverständnis bieten, um am Stuhlkreis teilhaben zu können
- Unterstützung beim aktiven Sprachgebrauch
- Umsetzung der von den Fachkräften vorgegebenen Rahmenbedingungen. Zum Beispiel das Durchsetzen einer bestimmten Regel, wie Ballspielen nur draußen
- einfache pflegerische Tätigkeiten, wie den Toilettengang begleiten und Windeln wechseln, Anreichen von Essen etc. übernehmen.
Die Kitaassistenz hilft dort, wo es notwendig ist, und fördert die Eigenverantwortung und Eigenkontrolle, wo immer es möglich ist. Gleichzeitig unterstützt sie die Integration in den Gruppenverband.
Ziel ist, die pädagogischen Ziele der Einrichtung mit den Bedürfnissen des Kindes in Einklang zu bringen.
Nicht-Fachkräften:
- besonders Berücksichtigt werden Mitarbeiter*innen, die eine zweijährige Berufsausbildung im Kinder- und Pflegebereich haben, die aber nicht als Fachkraft anerkannt werden (z.B. Heilerziehungspflegehelfer*innen, Sozialassistent*innen). Deren beruflichliche Grundquailikation wird gezielt aufgabenbezogen und einrichtungsspezifisch weiterentwickelt.
- Quereinsteiger*innen, die bereits Erfahrung im Bereich Kindererziehung und/oder Kinderbetreuung gesammelt haben.
- Quereinsteiger*innen ohne Erfahrung nach einer internen Schulung
Nichtfachkräfte werden vor ihrem ersten Einsatz auf die Tätigkeit vorbereitet und erhalten eine interne Schulung, die folgende Themen beinhaltet:
Rechtliche Grundlagen
- Kenntnisse der Aufsichtspflichterfüllung und Selbstständigkeitserziehung
- Kenntnisse über Kinderrechte
- Kenntnisse über die rechtlichen Voraussetzungen des pädagogischen Handelns
- Grundkenntnisse im Bereich der rechtlichen Sozialarbeit und des Sozialrechts
- Kenntnisse über Hygienevorschriften
Pädagogische und psychologische Grundlagen
- Grundkenntnisse der Kommunikation
- Grundkenntnisse zum Thema geistige, körperliche und seelische Entwicklung
- Die Mitarbeiter*innen sollen befähigt werden, sich selbst und ihr Handeln zu reflektieren; das Nähe – Distanz – Verhältnis zu klären und den Umgang mit „Macht“ zu erkennen
- Übliche Interventionsmaßnahmen zur Beruhigung, zum Spiel und damit auch zur Förderung des Kindes
- Befähigung zum Umgang mit Vernachlässigungen und Misshandlungen, sexuellen Grenzverletzungen oder Übergriffen unter Kindern
- Befähigung zum Erkennen von Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung
- Handlungsmöglichkeiten zur Prävention und Intervention soll vermittelt und erprobt werden
Von allen Mitarbeiter*innen muss vor Aufnahme der Tätigkeit ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden (nicht älter als 3 Monate)
Wir bieten:
- 15,- € pro Stunde
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Dann schreibe uns gerne eine E-Mail mit deiner Bewerbung an: info@hochdrei.de