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Konzeption des Betreuungsangebots für die minderjährigen Schüler*innen der dualen Ausbildung an der Textilakademie NRW

Der Träger:

Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft hoch3 Klassenfahrten und Gruppenprogramme ist mit dem Qualitätssiegel „Qualität in der Individual- und Erlebnispädagogik: Mit Sicherheit pädagogisch!“ vom Bundesverband Individual- und Erlebnispädagogik e.V. in den Bereichen Aus- und Weiterbildung sowie Klassenfahrten und Gruppenprogramme zertifiziert und als freier Träger der Jugendhilfe nach §75 KJHG (SGB VIII) anerkannt.

Zudem sind wir als aufnehmende Organisation im europäischen Freiwilligendienst akkreditiert (ERASMUS+ Jugend für Europa) und Rechtsträger an zwei unserer Standorte Einsatzstellen für den Bundesfreiwilligendienst.

Der Sitz der Einrichtung:
hoch3 Klassenfahrten und Gruppenprogramme gUG
Wilhelm-Kliewer-Haus
Ungermannsweg 8
41169 Mönchengladbach

Der Firmensitz des Trägers:
hoch3 Klassenfahrten und Gruppenprogramme gUG
Am Scheurenpfad 44
41363 Jüchen

Als geschäftsführenden Gesellschafter und pädagogischen Leiter erreichen Sie:

Thomas Sablotny, Diplom Sozialpädagoge & Erlebnispädagoge beQ
zu Dienstzeiten unter Tel. 02161/8 28 70 70
in Notfällen unter Tel. 0151/21 24 22 63
oder per e-Mail unter sablotny@hochdrei.de

Unser Leitbild:

„Denken ist wundervoll, aber noch wundervoller ist das Erlebnis“
Oscar Wilde

hoch3 – schafft Erlebnisse mit Ergebnissen
hoch3 – bietet zielgerichtete Gruppenerfahrungen
hoch3 – lernen mit Kopf, Herz und Hand

Wir von hoch3 möchten Menschen und Gruppen dabei begleiten und unterstützen, über sich selbst hinaus zu wachsen. Dabei halten wir handlungsorientiertes Lernen für den geeignetsten Weg, dieses Ziel zu erreichen. In erlebnispädagogischen Settings fordern wir unsere Teilnehmer*innen wieder und wieder zu Wachstumsprozessen heraus. Kooperationsaufgaben, niedrige und hohe Seilgartenelemente, Bauprojekte und sportliche Aktivitäten wie Klettern, Kanu fahren und Bogenschießen dienen uns dabei als Elemente, die wir auf Basis von Informationen aus Vorgesprächen individuell auswählen und ausgestalten. Durch zielorientierte verbalisierte Reflexionen versuchen wir den Transfer des Gelernten in den Alltag zu maximieren. Wir betrachten den Menschen als Einheit von Körper, Seele und Geist. In diesen drei Bereichen soll er wachsen und sich entwickeln können. Wir achten die Einzigartigkeit jedes Menschen und respektieren seine persönliche, unantastbare Würde. Deshalb gilt bei allen Herausforderungen das „challenge by choice“-Prinzip; die Teilnahme ist also immer freiwillig. Dem widerspricht es nicht, dass wir die Teilnehmer dazu ermutigen, an ihre Grenzen zu gehen.

Unsere Trainer*innen begeistern sich für die erlebnispädagogische Arbeit mit Gruppen und strahlen diese Begeisterung auch aus. Sie gehen miteinander und mit den Gruppen wertschätzend und fair um. Sie haben Spaß am (Natur-)Sport und geben diesen an die Teilnehmer*innen weiter. Sie sind sowohl pädagogisch als auch fachsportlich gut ausgebildet. Die Gesundheit der Teilnehmer*innen ist uns wichtig und kostbar. Die physische und psychische Sicherheit wird durch umfassende Sicherheitskonzepte, gute Schulung der Trainer*innen und Einhaltung von Standards der jeweiligen Dachverbände der Sportarten geschützt. Auch unsere Umwelt wollen wir respektieren und schützen. Diesen respektvollen Umgang leben wir unseren Teilnehmern vor und vermitteln ihn so weiter.

Textilakademie NRW

Seit dem Schuljahr 2018/2019 bietet die Textilakademie NRW in Mönchengladbach ein duales Ausbildungssystem an. Die Schüler*innen kommen aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands und werden während ihrer Blockphasen in Mönchengladbach untergebracht.

Für minderjährige Schüler*innen ist eine Unterbringung im Bereich der Betriebserlaubnis in Einzel- und Doppelzimmern möglich. Für volljährige Schüler*innen erfolgt die Unterbringung wahlweise in Einzelzimmern, Doppelzimmern oder Mehrbettzimmern (4-Bettzimmer).

hoch3 Klassenfahrten und Gruppenprogramme gUG übernimmt im Auftrag der Textilakademie für die minderjährigen Schüler*innen während ihres Aufenthalts in Mönchengladbach die Aufsichtspflicht. Aber natürlich sind wir auch Ansprechpartner für alle anderen Schüler, die bei uns untergebracht sind. Bei Fragen, Problemen und Herausforderungen unterstützen die pädagogischen Fachkräfte sowohl die minderjährigen, als auch alle anderen Schüler*innen, die nicht im Bereich der Betriebserlaubnis untergebracht sind.

Der Unterricht findet in 6-7 Blockwochen pro Jahr statt, die eine Dauer von jeweils 2 Wochen haben.

Unterrichtsblock A:
Klasse „Maschinen- und Anlagenführer/in Textiltechnik I“ (MT I)
Klasse „Maschinen- und Anlagenführer/in Veredlung I“ (MV I)

Unterrichtsblock B:
Klasse „Maschinen- und Anlagenführer/in Textiltechnik II – Produktionsmechaniker/in – Produktgestalter/in“ (MT II/PM/PG)
Klasse „Textillaborant/in – Produktprüfer/in – Produktveredler/in“ (TL/PP/PV)

Unterrichtsblock C
Klasse „Maschinen- und Anlagenführer/in Textiltechnik III“ (MT III)
Klasse „Maschinen- und Anlagenführer/in Veredlung II“ (MV II)

Die duale Ausbildung findet außerhalb der Schulferien NRW statt. Die jeweils aktuellen Blockzeiten für das laufende und kommende Schuljahr finden Sie auf der Internetseite der Textilakademie: https://www.textilakademie.de/

Betreuungskonzept:

Die pädagogischen Fachkräfte von hoch3 sind rund um die Uhr Ansprechpartner für die minderjährigen Schüler*innen. In der Zeit von 17 bis 24 Uhr ist eine pädagogische Fachkraft im aktiven Dienst in der Unterbringung. In dieser Zeit werden zum einen unterschiedliche Aktivitäten angeboten, an denen die Schüler*innen teilnehmen können. Dazu gehören, je nach Jahreszeit, Klettern, Bogenschießen, Schwimmen, etc.

Zum anderen besteht auch die Möglichkeit zum Einkaufsbummel in der Stadt, die gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. Zudem können und sollen auch die Hausaufgaben in diesen Stunden erledigt werden. Dazu bietet die Unterbringung einen kostenlosen WLAN-Zugang an und auf den Zimmern gibt es einen Arbeitsbereich. In der Zeit von 24 bis 5.30 Uhr ist die pädagogische Fachkraft in der Schlafbereitschaft vor Ort untergebracht auf dem gleichen Flur wie die minderjährigen Schüler*innen. In der Zeit von 5.30 bis 7.30 Uhr ist die pädagogische Fachkraft im aktiven Dienst. Tagsüber ist immer eine pädagogische Fachkraft in Bereitschaft und immer erreichbar.

Zu den Aufgaben der „Tagesbereitschaft" gehören unter anderem

Sollten minderjährige Schüler*innen am Wochenende in Mönchengladbach bleiben, wird tagsüber ein Freizeitangebot organisiert. Auch am Wochenende erfüllen wir das Fachkräftegebot und nur pädagogische Fachkräfte sind für die Angebote zuständig. Das gilt auch für ggf. freie Mitarbeiter*innen von hoch3 gUG, die am Wochenende das Freizeitangebot gestalten. Obligatorisch für alle Schülerinnen und Schüler im Bereich der Betriebserlaubnis ist die Teilnahme am Frühstück und am Abendessen.

Zudem findet montags (also zwei Mal pro Block) nach dem Abendessen ein Treffen statt, in dem alle Aktivitäten und andere Themen der kommenden Wochen besprochen werden. Auch dieses Treffen ist für alle Schüler*innen, die im Bereich der Betriebserlaubnis untergebracht werden, obligatorisch. Die Ausgangszeiten richten sich nach den Regelungen im Jugendschutzgesetz.

Personal für die Betreuung:

Das Team, das für die Betreuung der Schüler*innen zuständig ist, besteht aus vier pädagogischen Fachkräften, die mit einer halben Stelle fest bei hoch3 gUG angestellt sind. Das Team setzt sich aus Männern und Frauen zusammen.

Alle MitarbeiterInnen verfügen über:

Alle Mitarbeiter*innen nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil. Sie werden dazu angehalten, mindestens eine Fort- oder Weiterbildung im Jahr zu besuchen. Um die Betreuungsqualität sicherzustellen, finden regelmäßig Teamsitzungen statt, in denen die Arbeit im Sinne einer kollegialen Beratung reflektiert wird. Die daraus resultierenden Erkenntnisse werden dann zeitnah umgesetzt. Zur Dokumentation werden Protokolle der Teamsitzung erstellt, aus denen auch die umzusetzenden Maßnahmen dargestellt werden.

Partizipation:

Zu Beginn einer jeden neuen Blockphase wird gemeinsam mit den minderjährigen Schüler*innen am Montagabend besprochen, welche Aktivitäten sich die Gruppe und/oder einzelne Teilnehmer*innen wünschen. Gemeinsam wird so ein Aktivitätenplan für die jeweilige Blockwoche erstellt. Grundsätzlich besteht jeden Tag die Möglichkeit, beim gemeinsamen Abendessen Fragen, Wünsche, Ideen und Herausforderungen mit der pädagogischen Fachkraft zu besprechen. Grundsätzlich stehen bei Fragen und Anregungen sowohl die pädagogische Fachkraft als auch die pädagogische Leitung immer als Ansprechpartner*in zur Verfügung.

Um die Möglichkeit der Mitgestaltung für die Schüler*innen weiter zu entwicklen, werden gemeinsam mit der Zielgruppe weitere Möglichkeiten gesucht und Strukturen geschaffen, die dies ermöglichen. Damit soll sichergestellt werden, dass sowohl der Bereich der Partizipation als auch der des Qualitätsmanagements als laufender Prozess verstanden wird. Sollte es im Konfliktfall nicht möglich sein, eine Lösung zu finden, steht als Beschwerdestelle Markus Offermann vom SKM Rheydt zur Verfügung.

Markus Offermann, Dipl.-Sozialwissenschaftler
Telefon: 02166/1 30 97 46
E-Mail: m.offermann@skm-ry.de

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Grundsätzlich gilt, dass, wenn die pädagogische Fachkraft vor Ort einen Anhaltspunkt für eine Kindeswohlgefährdung erhält, umgehend die pädagogische Leitung darüber informiert wird. Bei Gefahr im Verzug wird umgehend die Polizei und das Jugendamt hinzugezogen! Die unmittelbare gesetzliche Verpflichtung nach § 8a SGB VIII, den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung zu erfüllen, richtet sich an den öffentlichen Träger der Jugendhilfe.

Grundsätzlich werden wir sowohl das örtliche Jugendamt (Mönchengladach) als auch das Jugendamt am Wohnort des betroffen Teilnehmers bzw. der betroffenen Teilnehmerin über eine mögliche Kindeswohlgefährdung informieren, wenn sich der Verdacht einer solchen erhärtet. Ist keine Gefahr im Verzug, entscheidet die pädagogische Leitung in Absprache mit dem Jugendamt bzw. mit den Jugendämtern, welche Schritte notwendig sind, um die Kindeswohlgefährdung abzuwenden.

Diese Maßnahmen werden ergriffen, wenn eine mögliche Kindeswohlgefährdung im häuslichen Umfeld oder am Wohnort des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin vorliegt – also außerhalb der Betreuung bzw. Zuständigkeit der Textilakademie. Das Landesjugendamt ziehen wir zusätzlich hinzu, wenn in unserer Zuständigkeit eine vermutete oder offensichtliche Kindeswohlgefährdung vorliegt. Wenn das Kindeswohl also während der Blockzeiten gefährdet ist.

Auch hier gilt: Bei Gefahr im Verzug werden umgehend die Polizei und das Jugendamt hinzugezogen!

Ist keine Gefahr im Verzug, entscheidet die pädagogische Leitung in Absprache mit dem Jugendamt bzw. mit den Jugendämtern, welche Schritte notwendig sind, um die Kindeswohlgefährdung abzuwenden.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an

Thomas Sablotny

Geschäftsführer

Tel.: 02161/5 66 26 90
E-Mail: sablotny@hochdrei.de

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